Rechtsprechung
   BVerwG, 23.08.2021 - 4 BN 7.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,39183
BVerwG, 23.08.2021 - 4 BN 7.21 (https://dejure.org/2021,39183)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.2021 - 4 BN 7.21 (https://dejure.org/2021,39183)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 2021 - 4 BN 7.21 (https://dejure.org/2021,39183)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,39183) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2021 - 4 BN 7.21
    Ein Verfahrensmangel ist im Sinne der genannten Bestimmung nur dann bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Hiergegen wendet sich der Antragsteller ohne Erfolg, so dass die Voraussetzungen einer Revisionszulassung bei einer Mehrfachbegründung nicht gegeben sind (BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15 und vom 26. August 2019 - 4 BN 1.19 - NVwZ 2020, 326 Rn. 28).

  • BVerwG, 27.02.2020 - 7 C 3.19

    Diesel-Verkehrsverbot kann bei absehbarer Einhaltung des Grenzwerts für

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2021 - 4 BN 7.21
    Auf eine abschließende Bewertung der hierauf bezogenen Rügen des Antragstellers, der zwischen Fehlern des Verwaltungsverfahrens - hier der behauptete Verstoß gegen § 2 Abs. 3 BauGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2008 - 4 CN 1.07 - BVerwGE 131, 100 Rn. 18) - und im Rahmen des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO allein beachtlichen Fehlern des gerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - 4 BN 42.20 - juris Rn. 2 m.w.N.) nicht deutlich trennt und den Begriff der Aktenwidrigkeit überdehnt (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. November 2016 - 4 CN 2.16 - BVerwGE 156, 336 Rn. 23 und vom 27. Februar 2020 - 7 C 3.19 - Buchholz 406.25 § 47 BImSchG Nr. 8 Rn. 28), kommt es aber nicht an.
  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2021 - 4 BN 7.21
    Auf eine abschließende Bewertung der hierauf bezogenen Rügen des Antragstellers, der zwischen Fehlern des Verwaltungsverfahrens - hier der behauptete Verstoß gegen § 2 Abs. 3 BauGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2008 - 4 CN 1.07 - BVerwGE 131, 100 Rn. 18) - und im Rahmen des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO allein beachtlichen Fehlern des gerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - 4 BN 42.20 - juris Rn. 2 m.w.N.) nicht deutlich trennt und den Begriff der Aktenwidrigkeit überdehnt (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. November 2016 - 4 CN 2.16 - BVerwGE 156, 336 Rn. 23 und vom 27. Februar 2020 - 7 C 3.19 - Buchholz 406.25 § 47 BImSchG Nr. 8 Rn. 28), kommt es aber nicht an.
  • BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16

    Ehemaliges Kasernengelände kein unbeplanter Innenbereich

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2021 - 4 BN 7.21
    Auf eine abschließende Bewertung der hierauf bezogenen Rügen des Antragstellers, der zwischen Fehlern des Verwaltungsverfahrens - hier der behauptete Verstoß gegen § 2 Abs. 3 BauGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2008 - 4 CN 1.07 - BVerwGE 131, 100 Rn. 18) - und im Rahmen des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO allein beachtlichen Fehlern des gerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - 4 BN 42.20 - juris Rn. 2 m.w.N.) nicht deutlich trennt und den Begriff der Aktenwidrigkeit überdehnt (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. November 2016 - 4 CN 2.16 - BVerwGE 156, 336 Rn. 23 und vom 27. Februar 2020 - 7 C 3.19 - Buchholz 406.25 § 47 BImSchG Nr. 8 Rn. 28), kommt es aber nicht an.
  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung;

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2021 - 4 BN 7.21
    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers aber dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 136 Rn. 12; Beschlüsse vom 19. Dezember 2018 - 8 B 12.18 - juris Rn. 23 und vom 18. Dezember 2019 - 10 B 14.19 - juris Rn. 24, insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 404 IFG Nr. 37, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.2019 - 10 B 14.19

    Aufklärungsrüge; Auskunft; Auskunftsersuchen; BaFin; Begründungsmangel;

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2021 - 4 BN 7.21
    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers aber dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 136 Rn. 12; Beschlüsse vom 19. Dezember 2018 - 8 B 12.18 - juris Rn. 23 und vom 18. Dezember 2019 - 10 B 14.19 - juris Rn. 24, insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 404 IFG Nr. 37, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose;

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2021 - 4 BN 7.21
    (Angebliche) Fehler der Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Tatsachengerichts, die dem Überzeugungsgrundsatz gemäß § 108 Abs. 1 VwGO genügen muss, sind regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen (BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.02.2012 - 7 C 8.11

    Saatgut; Organismus, gentechnisch veränderter; Aussaat; Freisetzung;

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2021 - 4 BN 7.21
    Das ist nicht bereits dann der Fall, wenn der Tatrichter andere Schlüsse gezogen hat, als sie nach Auffassung eines Beteiligten hätten gezogen werden müssen, selbst wenn ein anderer Schluss sogar näher liegt als der vom Gericht gezogene (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Februar 2012 - 7 C 8.11 - Buchholz 419.01 § 26 GenTG Nr. 1 Rn. 44 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.08.2019 - 4 BN 1.19

    Großflächiger Einzelhandel; Planungspflicht; Ziele der Raumordnung

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2021 - 4 BN 7.21
    Hiergegen wendet sich der Antragsteller ohne Erfolg, so dass die Voraussetzungen einer Revisionszulassung bei einer Mehrfachbegründung nicht gegeben sind (BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15 und vom 26. August 2019 - 4 BN 1.19 - NVwZ 2020, 326 Rn. 28).
  • BVerwG, 19.12.2018 - 8 B 12.18

    Antrag auf Rückübertragung von mehreren Grundstücken nach Enteignung derselbigen

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2021 - 4 BN 7.21
    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers aber dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 136 Rn. 12; Beschlüsse vom 19. Dezember 2018 - 8 B 12.18 - juris Rn. 23 und vom 18. Dezember 2019 - 10 B 14.19 - juris Rn. 24, insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 404 IFG Nr. 37, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 14.10.2020 - 4 BN 42.20

    Keine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB bei der Festlegung von

  • BVerwG, 02.03.2023 - 4 B 16.22

    Planfeststellungsbeschluss für einen Teilabschnitt der Erdgasfernleitung;

    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers aber dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15 und vom 23. August 2021 - 4 BN 7.21 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerwG, 15.12.2022 - 4 BN 15.22

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans; Geplantes Wohngebiet in

    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers aber dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15 und vom 23. August 2021 - 4 BN 7.21 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerwG, 11.07.2023 - 4 B 4.23

    Fehler der Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Tatsachengerichts;

    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers aber dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15, vom 23. August 2021 - 4 BN 7.21 - Rn. 3 m. w. N. und vom 2. März 2023 - 4 B 16.22 - Rn. 26), ferner auch, wenn es Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 2016 - 9 BN 3.16 - NVwZ-RR 2017, 1037 Rn. 12).
  • BVerwG, 15.12.2022 - 4 BN 18.22

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans; Geplantes Wohngebiet in

    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers aber dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15 und vom 23. August 2021 - 4 BN 7.21 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerwG, 31.01.2024 - 4 B 16.23
    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers aber dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 136 Rn. 12 und Beschluss vom 23. August 2021 - 4 BN 7.21 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerwG, 26.10.2022 - 4 BN 20.22

    Fehler und Versäumnisse des Satzungsgebers bei der Ermittlung der Tatsachenbasis

    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers aber dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 136 Rn. 12; Beschlüsse vom 19. Dezember 2018 - 8 B 12.18 - juris Rn. 23 und vom 23. August 2021 - 4 BN 7.21 - juris Rn. 3, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 26.10.2022 - 4 BN 19.22
    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers aber dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 136 Rn. 12; Beschlüsse vom 19. Dezember 2018 - 8 B 12.18 - juris Rn. 23 und vom 23. August 2021 - 4 BN 7.21 - juris Rn. 3, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 26.10.2022 - 4 BN 22.22
    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers aber dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 136 Rn. 12; Beschlüsse vom 19. Dezember 2018 - 8 B 12.18 - juris Rn. 23 und vom 23. August 2021 - 4 BN 7.21 - juris Rn. 3, jeweils m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2022 - 19 A 2319/22

    Darlegungsanforderungen des § 78 Abs. 4 S. 4 AsylG

    Rspr. des BVerwG zum Revisionszulassungsrecht, BVerwG, Beschlüsse vom 19. Januar 2022 - 1 B 84.21 -, juris, Rn. 16, vom 23. August 2021 - 4 BN 7.21 -, juris, Rn. 5, vom 13. April 2021 - 1 B 1.21 -, juris, Rn. 5 m. w. N., vom 14. Mai 2019 - 1 B 29.19 -, juris, Rn. 22, vom 15. März 2018 - 10 B 17.17 -, juris, Rn. 4, und vom 11. April 2017 - 1 B 39.17 -, juris, Rn. 1 m. w. N.; zum Berufungszulassungsrecht statt vieler OVG NRW, Beschlüsse vom 17. Januar 2022 - 19 A 1784/21.A -, juris, Rn. 6, vom 6. September 2021 - 19 A 3244/20 -, juris, Rn. 23, vom 28. Januar 2021 - 19 A 1112/19 -, juris, Rn. 6, und vom 12. März 2020 - 19 A 4739/19.A -, juris, Rn. 24 f. m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2022 - 19 E 59/22

    Anforderungen an das Vorliegen eines entscheidungserheblichen Gehörsverstoßes

    Zur selbstständig tragenden Mehrfachbegründung bei Rechtsmitteln vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. August 2021 - 4 BN 7.21 -, juris, Rn. 5, vom 13. April 2021 - 1 B 1.21 -, juris, Rn. 5 m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 17. Januar 2022 - 19 A 1784/21.A -, demnächst in juris.
  • BVerwG, 10.05.2023 - 4 B 19.22

    Festslegung von Ansprüchen Dritter über die Erstattung von Aufwendungen für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2022 - 19 A 1784/21

    Ablehnung der Berufungszulassung im Asylverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2023 - 19 A 3507/20

    Abhängen des Ausscheidens der Beförderung durch die Eltern von den individuellen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht